Um den privaten Klimaschutz voranzutreiben, hat das Land Schleswig-Holstein das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ ins Leben gerufen. Darin fördert das Land auch Solarthermie-Anlagen.

1,6 Millionen Euro stellt die schleswig-holsteinische Landesregierung zur Verfügung, um private Investitionen in die CO2-Einsparung zu fördern. Bürgerinnen und Bürger können zum Beispiel für den Kauf von Solarthermie-Anlagen, Lastenfahrrädern, E-Ladestationen, Stromspeichern und Photovoltaik-Balkonanlagen einen Zuschuss beantragen.

„Jeder kleine Schritt für den Klimaschutz ist ein großer Schritt für unsere Zukunft“, begründet Umweltminister Jan Philipp Albrecht das Förderprogramm, das am 9. Juni 2020 startete.

500 Euro für Solarthermie-Anlagen

Die Fördersumme unterscheidet sich je nach Gegenstand und kann bis zu 50 Prozent – mitunter sogar 75 Prozent – der förderfähigen Kosten betragen. Schleswig-Holstein fördert Solarthermie-Anlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung oder kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung mit 500 Euro. Die Förderung für Solarwärme-Anlagen ist auf 50 Prozent der förderfähigen Kosten begrenzt.

Schleswig-Holstein fördert Solarthermie-Anlagen, wenn die Anlage eine Mindestfläche von drei Quadratmetern hat und sich an der Wohnanschrift des Antragstellers befindet. Dabei kann es sich auch um ein Mehrfamilienhaus handeln. Die Solarkollektoren müssen das europäische Zertifizierungszeichen Solar-Keymark tragen.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

Die Kombination der Zuschüsse aus dem Schleswig-Holsteiner Förderprogramm mit Zuschüssen, Krediten und Zulagen aus anderen Förderprogrammen ist möglich, sofern die Richtlinien dieser Programme das zulassen und keine anderen Fördermittel damit ersetzt werden.

Insofern bietet sich das Marktanreizprogramm (MAP) des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) an. Die MAP-Förderung kann grundsätzlich mit anderen öffentlichen Förderungen, zum Beispiel aus Landesförderprogrammen, verbunden werden, solange europarechtlich vorgegebene Höchstgrenzen nicht überschritten werden. Ob die Förderung aus den beiden Programmen in dem konkreten Fall kombiniert werden kann, sollte vorab mit den zuständigen Behörden geklärt werden.

Weitere Informationen:

Die Richtlinien des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ finden Sie hier.

Informationen zum Marktanreizprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ des BAFA gibt es unter diesem Link