Zu sehen ist das Logo vom Architekturpreis Gebäudeintegrierte Solartechnik.

Der Solarenergieförderverein Bayern lobt zum 8. Mal den mit 27.000 Euro dotierten „Architekturpreis Gebäudeintegrierte Solartechnik“ aus. Bewerber können sich mit Solarwärme- oder Solarstromprojekten bis zum  31. Juli dieses Jahres beteiligen.

Die Solarenergienutzung an Gebäuden ist ein zentrales Thema auf dem Weg zur Klimaneutralität. Solartechnische Systeme sollten selbstverständliche Bestandteile innovativer Gebäudehüllen wie auch Bausteine energetischer Sanierung sein.

Architekten können durch eine architektonische und technische vorbildliche Integration von Solaranlagen in das Dach oder die Fassade die Sensibilität für die Verbindung von Gebäude und Solartechnik steigern und somit regenerativen Energien zu einer weiteren Verbreitung verhelfen. Zur Unterstützung des Themas lobt der Solarenergieförderverein Bayern den „Architekturpreis Gebäudeintegrierte Solartechnik 2020“ aus.

Teilnahmeberechtigt sind weltweit alle Architekten, Eigentümer und Betreiber sowie Solartechnik-Unternehmen von mindestens einer Solaranlage. Der Solarenergieförderverein zeichnet Solarstrom oder Solarwärmeanlgen aus, die einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bilden. Dabei ist es egal, ob es sich um private, gewerbliche, industrielle oder öffentliche Solaranlagen handelt. Die Inbetriebnahme, also die nachweisbare erste Energielieferung dieser Anlage, muss im Zeitraum 01.01.2017 bis 30.06.2020 erfolgt sein.

Der Einsendeschluss für den Wettbewerb ist der 31. Juli 2020. Der 1. Preis ist mit 15.000 Euro dotiert, weitere 10.000 Euro sind für Anerkennungspreise vorgesehen, zusätzlich 2.000 Euro werden für eine studentische Arbeit bereitgestellt.

Ausgewählte Projekte werden zudem in einer Wanderausstellung sowie verschiedenen Publikationen präsentiert. Die Teilnahmeunterlagen für den Architekturpreis Gebäudeintegrierte Solartechnik sind unter den nebenstehenden Link herunterladbar.