Nach über drei Jahren Diskussion tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum 1. November in Kraft. Das neue, einheitliche Regelwerk zur Gebäudeenergieeffizienz und Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien bringt allerdings wenig Neues. Für Solarleitungen von Solarthermie-Anlagen ist aber ein höheres Dämmniveau gefordert.

Die Anforderungen zur Dämmung von Rohrleitungen wurden ohne wesentliche Änderungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) übernommen. Damit bleibt das geforderte Dämmniveau für Kälteverteilungsleitungen raumlufttechnischer Anlagen auch weiterhin zu niedrig für eine effiziente Reduzierung der Wärmeverluste dieser energieintensiven Anlagen. 

Höheres Dämmniveau für Solarleitungen

Für direkt an Außenluft grenzende Rohrleitungen fordert das GEG eine 200% -Dämmung. Darunter fallen auch die Solarleitungen von Solarthermie-Anlagen. Damit hat der Gesetzgeber den Hinweis des ZVSHK missachtet, bei der Festlegung der Dämmschichtdicke für diesen Anwendungsbereich die Realisierbarkeit beim Anschluss von Sonnenkollektoren zu berücksichtigen. Eine 200%-Dämmung für Solarleitungen nach dem Gebäudeenergiegesetz ist im Anschluss- und Durchführungsbereich laut ZVSHK nicht einzuhalten. In der Tat werden vorgedämmte Solarleitungen heute mit einer maximalen Dämmschichtdicke von 100 % angeboten, wie z.B. ArmaFlex DuoSolar e-Save von der Firma Armacell.

Nach dem GEG bleibt der Eigentümer bei fehlender Wirtschaftlichkeit von der Pflicht zur nachträglichen Dämmung befreit, ohne dass eine behördliche Prüfung nach §101 erforderlich ist. Eine Befreiung setzt allerdings voraus, dass die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt nach §102 insbesondere vor, „wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.“

Rohre dämmen ist Pflicht

Zu sehen ist eine Tabelle mit den Anforderungen für Rohrleitungen nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz.
Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen. Abbildung: Armacell

Die Firma Armacell weist darauf hin, dass trotz vorgeschriebener Dämmpflicht leider noch immer zahlreiche Heizungsanlagen bzw.-anlagenteile nicht oder nicht ausreichend gedämmt werden. Das führt zu hohen Energieverlusten und immer wieder zu Beschwerden und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Bei den im GEG vorgeschriebenen Dämmdicken handelt es sich um gesetzliche Mindestanforderungen, die eingehalten werden müssen. Das gilt auch für Solarleitungen nach dem Gebäudeenergiegesetz. Der zwingend erforderliche, schonendere Umgang mit Energieressourcen rechtfertigt Dämmschichtdicken, die weit über diese Mindestanforderungen hinausgehen. Die Dämmung von Rohrleitungen, Armaturen, Rohrschellen etc. amortisiert sich bereits nach wenigen Monaten, wie mit Hilfe der VDI 2055 sehr einfach nachgewiesen werden kann.

Weitere Praxistipps finden Sie in der Rubrik Solarthermie-Praxis.