Reflex bietet einen professionellen Beratungs- und Prüfungsservice zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) an. Auch Solarthermie-Anlagen unterliegen der von der BetrSichV regulierten Druckbehälterprüfung.

Membran-Druckausdehnungsgefäße, Vorschalt- oder Abschlammgefäße, aber auch Wärmeübertrager sind unter bestimmten Voraussetzungen überwachungsbedürftig. Daher bestehen – Stichwort Sicherheit – gesetzliche Pflichten im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Pflichten, die ein Betreiber vertraglich als Dienstleistung auf Nachunternehmer übertragen kann. Die sogenannte Druckbehälterprüfung ist für kaufmännische und technische Verantwortungsträger für den Betrieb von privatwirtschaftlichen und öffentlichen Immobilien, aber auch für Fachplaner, Heizungsbauer, Servicedienstleister, sowie für Mitarbeiter, die im Arbeitsschutz aktiv sind, relevant. Die BetrSichV beschreibt ein breites Spektrum an sicherheitsrelevanten Anwendungsbereichen. Das sind unter anderen Füllanlagen, Aufzüge, Tankanlagen und nicht zuletzt der weit aufgestellte Bereich der Druckanlagen, mit 30 Sonderregelungen, bestehend aus besonderen Prüfanforderungen für bestimmte Druckanlagen und Anlagenteile, deren maximaler Betriebsdruck mehr als 0,5 bar und das Produkt Druck mal Volumen größer 50 bar mal Liter ausmacht.

Für genannte Zielgruppen bietet die Reflex Winkelmann GmbH einen Rundum-Service: „Funktionssicherer Betrieb von Druckanlagen durch Wartung/Instandhaltung, sowie „Druckbehälterprüfung gemäß BetrSichV“ an. Das sind Ordnungsprüfungen, Technische Prüfungen, wiederkehrende innere – und Festigkeits-Prüfungen, sowie die Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Doch wer ist prüfungsbefugt? Sind es die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) oder die „zur Prüfung befähigte Personen“? Wie lauten die entsprechenden Fristen? Die Experten von Reflex Winkelmann stehen mit Rat und Tat zur Seite.

Betreiber nicht immer mit Bestimmungen vertraut

„Aus der Praxis wissen wir, dass viele Betreiber mit vorgenannten Bestimmungen nicht allumfassend vertraut sind. Eine wirtschaftliche und insbesondere rechtsichere Umsetzung dieser gesetzlichen Anforderungen ist somit nicht immer gegeben. An dieser Stelle setzen wir mit unserer Service-Leistung an und bieten damit ein Höchstmaß an Sicherheit“, sagt Harald Schwenzig vom Service Sales Key Account Management bei der Reflex Winkelmann GmbH.

In der BetrSichV sind auch Vollzugsregelungen, beispielsweise eine Anzeigepflicht bei Schadensfällen durch Versagen von Bauteilen, festgelegt. Zudem werden die Anwendungsbereiche und Schutzziele spezifiziert. Danach prüfen die Experten von Reflex die prüfpflichtigen Druckgeräte bereits vor Inbetriebnahme. Anschließend wird das weitere Vorgehen mit dem Betreiber besprochen, der die Fristen für weitere Prüfungstermine festzulegen hat. Zum Beratungs- und Prüfungsservice gehören auch ein Termin- Management mit gesetzeskonformer Dokumentation und Überwachung sämtlicher Prüfungsintervalle.

Druckbehälter in Solaranlagen

In konventionellen Heizungen bedient sich der Wärmeerzeuger weitestgehend an fossilen Energieträgern. In Solarthermie-Anlagen tritt an diese Stelle ein Kollektor, der als Wärmequelle Energie aus der Sonnenstrahlung nutzt. Heizkreisseitig muss man Solarthermie-Anlagen somit wie eine Heizung einordnen. Insofern unterliegen Solarthermie-Anlagen den gesetzlichen Verpflichtungen aus der BetrSichV.

In diesen Heizkreisen kommt bei Temperaturen bis 120°C der Abschnitt 4 / Punkt 7.3/b der BetrSichV zur Anwendung. Die maximale Prüffrist für innere und Festigkeitsprüfungen beträgt 10 Jahre. Darüber hinaus ist eine Prüfung vor Inbetriebnahme vorgeschrieben. Prüf- und damit auch bescheinigungsberechtigt sind „befähigte Personen“ (bP) gemäß BetrSichV. Reflex Servicetechniker verfügen ausnahmslos über diese Befähigung.