Das Gebäudeenergiegesetz, das ursprünglich für 2017 vorgesehen war und Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammenfassen sollte, lässt auf sich warten. Derweil legt weiter die EnEV 2016 den energetischen Baustandard fest. Wie sich die Anforderungen mit Solarthermie kosteneffizient erfüllen lassen, hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) berechnen lassen.

Foto: Hartmann Energietechnik

Neue Gebäude kommen faktisch nicht mehr ohne den Einsatz erneuerbarer Energien aus. Mit der EnEV sinkt der durch den Bauherrn einzuhaltende jährliche Primärenergiebedarf für Heizung, Kühlung, Lüftung und Warmwasser um 25 Prozent. Den Maximalwert darf ein Neubau nach den Vorschriften des Gesetzgebers nicht überschreiten. 

Um die gesetzlichen Anforderungen kosteneffizient erfüllen zu können, ist eine Vollkostenbetrachtung erforderlich: Neben den einmaligen Investitionskosten für Anschlüsse, Geräte, Leitungen und Regelung sind die laufenden Verbrauchskosten, etwa für Brennstoffe, sowie die Betriebskosten für Wartung und Service zu berücksichtigen.

Der Vergleich möglicher Heiztechnologien und Wärmeschutzmaßnahmen zeigt, dass der Einbau eines Erdgas-Brennwertgerätes in Kombination mit einer Solarwärmeanlage zur Heizungsunterstützung aus heutiger Sicht besonders kosteneffizient ist. Mit einer derartigen Kombianlage kann der Hausbesitzer große Teile seines Warmwasser- und Heizwärmebedarfes mit Solarwärme decken und so gegenüber anderen Erfüllungsoptionen bares Geld sparen.

Den größten Umweltvorteil erreicht die Kombination einer Solaranlage mit einer Pelletsheizung. Bei dieser Variante kann der gesamte Wärmebedarf aus erneuerbaren Energien gedeckt werden, bei allerdings höheren Investitionskosten.

Wer die EnEV einhalten muss

Die Verordnung gilt grundsätzlich für alle Neubauten. Dazu gehören sowohl Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser, aber auch Büro-, Gewerbe- und Industriegebäude, sogenannte Nichtwohngebäude. Mit einer Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung unterschreiten Bauherren den maximalen zulässigen Jahresprimärenergiebedarf und sorgen für eine besonders kosteneffiziente und klimaneutrale Wärmeversorgung in ihrem Zuhause. Die Vorteile der Solarwärme:

  • Klimaschutz: Mit einer eigenen Solarwärmeanlage nehmen Bauherren die Energiewende selbst in die Hand und profitieren von ihr.
  • Kosteneffizienz: Mit Solarthermie lassen sich die energetischen Standards der EnEV besonders kosteneffizient erreichen. Darüber hinaus winken attraktive staatliche Zuschüsse. 
  • Nachhaltigkeit: Sonnenheizungen sind zuverlässig und langlebig. Sie verursachen nur geringe laufende Kosten.
  • Zukunftsfähige Energieversorgung: Solarwärme reduziert die Abhängigkeit von Gas- und Ölpreisen. 

Wie sich die EnEV erfüllen lässt

Am Beispiel eines klassischen freistehenden Einfamilienhauses lässt sich darstellen, wie Bauherren mit Solarthermie die erhöhten energetischen Anforderungen der neuen EnEV einhalten können. Der Einsatz fossiler Wärmeerzeuger als alleiniger Wärmelieferant reicht seit 1. Januar 2016 nicht mehr aus, um die Vorschriften der EnEV zu erfüllen. Für den Fall, dass Bauherren beim Neubau auf einen Öl- oder Gasbrennwertkessel als primären Wärmeerzeuger nicht verzichten möchten, diesen aber intelligent mit erneuerbaren Energien kombinieren wollen, stellt eine solare Kombianlage die Technik der Wahl dar (solare Heizungsunterstützung). Durch den Einsatz der Solarthermie zur Heizungsunterstützung und zur Warmwasserbereitung wird eine Brennwertheizung im Neubau EnEV-konform.

Ausführungsvariante Ergebnis
Erdgas-Brennwertheizung nicht EnEV-konform
Erdgasheizung mit Solarthermie erst durch eine Solarwärmeanlage erfüllt eine Gas- oder Öl-Brennwertheizung die Vorschriften der EnEV
Pelletsheizung mit Solarthermie EnEV-konform
Wärmepumpe mit Photovoltaik EnEV-konform

Quelle: Informationspapier „Energieeinsparverordnung 2016“, Bundesverband Solarwirtschaft